Öffnungszeiten:
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Tel. + 39 0473 742061
Autounfall... Was tun?
Es hat gekracht und nun gilt es einige Dinge zu beachten, um im Schadensfall nach dem Unfall auch den vollen Versicherungsschutz zu erhalten
Unfallgeschädigter contra Unfallverursacher
Sollte die Schuldfrage nicht eindeutig zu klären sein, rufen Sie auf jeden Fall eine zuständige Behörde hinzu, insbesondere wenn es sich um größere Schäden an den betroffenen Fahrzeugen handelt. Wichtig: Die beteiligten Fahrzeuge sollten in diesem Fall nicht verstellt werden.
Unfallzeugen
Notieren Sie unbedingt die Namen, die Anschrift und Kontaktdaten aller anwesenden Zeugen.
Unfallbericht
Am besten führen Sie immer einen Europäischen Unfallbericht mit Durchschlag bei sich im Fahrzeug. Sie erhalten ihn bei Ihrer Versicherung. Ist die Schuldfrage eindeutig, füllen Sie den Unfallbericht vollständig aus. Das Original behält der Geschädigte.
Bitte beachten Sie, dass der Unfallbericht nur gültig ist, wenn folgende Punkte komplett ausgefüllt sind:
- Angabe Unfallort und beteiligte Fahrzeuge mit Kennzeichen
- Unter Punkt 12 des Unfallberichtes müssen die Angaben zum Unfallhergang eindeutig angekreuzt werden
- Alle persönlichen Daten der jeweiligen Parteien vollständig angegeben sind
- Beide Unfallparteien müssen unterschreiben
Abschleppdienst und Reparatur
Es ist Ihr Recht, die Karosseriewerkstätte Ihres Vertrauens auszuwählen. Durch unsere Erfahrung mit den Versicherungen in diesem Bereich haben wir die Kompetenz, die komplette Abwicklung und Schadensregulierung komplett zu übernehmen.